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   VG Augsburg, 03.04.2019 - Au 6 K 19.30153   

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VG Augsburg, 03.04.2019 - Au 6 K 19.30153 (https://dejure.org/2019,15800)
VG Augsburg, Entscheidung vom 03.04.2019 - Au 6 K 19.30153 (https://dejure.org/2019,15800)
VG Augsburg, Entscheidung vom 03. April 2019 - Au 6 K 19.30153 (https://dejure.org/2019,15800)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3, § 4, § 29a; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7
    Keine Gefahr der Auslieferung, Entführung oder Verschleppung eines Gülen-Anhängers mit doppelter Staatsangehörigkeit aus Albanien in die Türkei

  • rewis.io

    Keine Gefahr der Auslieferung, Entführung oder Verschleppung eines Gülen-Anhängers mit doppelter Staatsangehörigkeit aus Albanien in die Türkei

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Hamburg, 26.03.2019 - 2 AE 767/19

    Verfolgungsgefahr durch türkische Behörden ist für einen mutmaßlichen

    Auszug aus VG Augsburg, 03.04.2019 - Au 6 K 19.30153
    Auch insoweit ist es seitdem weder zu Auslieferungen noch zu Entführungen gekommen, so dass insoweit nicht ersichtlich ist, dass Anhängern der Gülen-Bewegung dies mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. unten; a.A. VG Hamburg, B.v. 26.3.2019 - 2 AE 767/19 - juris Rn. 17 ff.).

    Ausweislich der Auskunftslage besteht in Albanien auch nicht die Gefahr einer Entführung und Verschleppung in die Türkei oder des Verschwindenlassens (Auswärtiges Amt vom 13.11.2018; a.A. VG Hamburg, B.v. 26.3.2019 - 2 AE 767/19 - juris Rn. 17 ff.).

    Aus dem Umstand, dass Entführungen in anderen Ländern weltweit stattfanden, kann nicht geschlossen werden, dass Entführungen auch in Albanien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind (a.A. VG Hamburg B.v. 26.3.2019 - 2 AE 767/19 - juris Rn. 17 ff.).

    Dem steht auch nicht entgegen, dass Albaniens Staatsführung enge Beziehungen zur Türkei pflegt, die Türkei in Albanien wirtschaftlich investiert und angeblich die Auslieferung von 450 Personen verlangt (vgl. hierzu VG Hamburg B.v. 26.3.2019 - 2 AE 767/19 - juris Rn. 19).

  • BVerwG, 02.08.2007 - 10 C 13.07

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsandrohung; Zielstaatsbestimmung; Feststellung zu

    Auszug aus VG Augsburg, 03.04.2019 - Au 6 K 19.30153
    Nur wenn diese Staaten keinen Schutz gewähren, kommt nach dem Prinzip der Subsidiarität des internationalen Schutzes eine Flüchtlingsanerkennung in Betracht (BVerwG, U.v. 2.8.2007 - 10 C 13/07 - juris Rn. 9).

    Der Gesetzgeber geht erkennbar davon aus, dass die Feststellung des Bundesamts sich in erster Linie auf den Herkunftsstaat des Asylbewerbers beziehen soll, im Hinblick auf den politische Verfolgung geltend gemacht wird und der sich bei Erfolglosigkeit dieses Begehrens vorrangig als Zielstaat für eine Abschiebung anbietet (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 2.8.2007 - 10 C 13/07 - juris Rn. 10 ff.).

    Insbesondere würde sich in einem derartigen Fall der aufenthaltsrechtliche Status wegen der Regelung nach § 25 Abs. 3 Satz 2 AufenthG nicht verbessern (vgl. BVerwG, U.v. 2.8.2007 - 10 C 13/07 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30285

    Schlechte humanitäre Bedingungen können eine auf eine Bevölkerungsgruppe bezogene

    Auszug aus VG Augsburg, 03.04.2019 - Au 6 K 19.30153
    Dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn es dem Betroffenen nicht (mehr) gelingen würde, seine elementaren Bedürfnisse, wie Nahrung, Hygiene und Unterkunft, zu befriedigen (vgl. BayVGH, U.v. 21.11.2014 - 13a B 14.30285 - Asylmagazin 2015, 197).
  • VG Augsburg, 03.04.2019 - Au 6 K 19.30157

    Erfolglose Asylklage eines albanischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Augsburg, 03.04.2019 - Au 6 K 19.30153
    Er reiste am 11. April 2018 zusammen mit seiner am ... 1990 geborenen Ehefrau, einer türkischen Staatsangehörigen (Parallelverfahren Au 6 K 19.30404; BAMF-Akte Bl. 128 ff.), und seinem am ... 2017 geborenen Sohn, einem albanischen Staatsangehörigen (Parallelverfahren Au 6 K 19.30157; hierzu BAMF-Akte Bl. 26 ff.), auf dem Luftweg in die Bundesrepublik ein und beantragte Asyl.
  • VG Augsburg, 09.05.2019 - Au 6 K 19.30404

    Albanien als sonstiger sicherer Drittstaat

    Auszug aus VG Augsburg, 03.04.2019 - Au 6 K 19.30153
    Er reiste am 11. April 2018 zusammen mit seiner am ... 1990 geborenen Ehefrau, einer türkischen Staatsangehörigen (Parallelverfahren Au 6 K 19.30404; BAMF-Akte Bl. 128 ff.), und seinem am ... 2017 geborenen Sohn, einem albanischen Staatsangehörigen (Parallelverfahren Au 6 K 19.30157; hierzu BAMF-Akte Bl. 26 ff.), auf dem Luftweg in die Bundesrepublik ein und beantragte Asyl.
  • VG Augsburg, 15.02.2019 - Au 6 S 19.30154

    Erfolgloser Eilantrag eines Doppelstaaters gegen Ablehnung des Asylantrags als

    Der Kläger und Antragsteller (im Folgenden: Antragsteller) begehrt im Klageverfahren (Au 6 K 19.30153) nach Ablehnung seines Asylantrags als offensichtlich unbegründet die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, die Zuerkennung subsidiären Schutzes und die Feststellung nationaler Abschiebungsverbote und im vorliegenden Antragsverfahren die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Abschiebungsandrohung nach Albanien.

    Hiergegen ließ der Antragsteller Klage (Au 6 K 19.30153) erheben, über die noch nicht entschieden ist, mit dem Antrag, die Antragsgegnerin zu verpflichten, dem Antragsteller die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, hilfsweise dazu, ihm subsidiären Schutz zu gewähren, hilfsweise dazu, Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG festzustellen, hilfsweise das Einreise- und Aufenthaltsverbot aufzuheben bzw. kürzer zu befristen und den Bescheid vom 30. Januar 2019 aufzuheben, soweit er der o.g. Verpflichtung entgegenstehe.

  • VG Hannover, 06.11.2023 - 13 A 1092/21

    Abschiebeandrohung; Abschiebungsverbot (verneint); Familienasyl; humanitäre Lage;

    Nur wenn diese Staaten keinen Schutz gewähren, kommt nach dem Prinzip der Subsidiarität eine Anerkennung als Asylberechtigter oder die Zuerkennung von internationalem Schutz in Betracht ( BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 1 B 142.04 -, BeckRS 2005, 28779 Rn. 4; VG Augsburg, Urteil vom 3. April 2019 - Au 6 K 19.30153 -, juris Rn. 16).
  • VG Augsburg, 03.04.2019 - Au 6 K 19.30157

    Erfolglose Asylklage eines albanischen Staatsangehörigen

    Sein am ... 1988 in der Türkei geborener Vater ist ausweislich seiner vorgelegten Reisepässe türkischer und albanischer Staatsangehöriger (Parallelverfahren Au 6 K 19.30153; hierzu BAMF-Akte Bl. 78 ff., 91 ff.).
  • VG Augsburg, 09.05.2019 - Au 6 K 19.30404

    Albanien als sonstiger sicherer Drittstaat

    Sie reiste am 11. April 2018 zusammen mit ihrem am ... 1988 geborenen Ehemann, einem ausweislich seiner vorgelegten Reisepässe sowohl türkischen als auch albanischen Staatsangehörigen (Parallelverfahren Au 6 K 19.30153; BAMF-Akte Bl. 78 ff., 91 ff.), und ihrem am 20. Januar 2017 geborenen Sohn, einem albanischen Staatsangehörigen (Parallelverfahren Au 6 K 19.30157; hierzu BAMF-Akte Bl. 26 ff.), auf dem Luftweg in die Bundesrepublik ein und beantragte Asyl.
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